Aktuelles



5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
     - gültig ab 1.1.2009 -



Welche Veränderungen ergeben sich durch die neue Verpackungsverordnung
(5. Novelle)?

  • Ab dem 1.1.2009 müssen für Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, Gebühren bezahlt werden.
  • Zu Endverbrauchern zählen neben Haushaltungen auch vergleichbare    Anfallstellen von Verpackungen. Dies sind insbesondere auch Behörden, Verwaltungen, Freiberufler und Handwerksbetriebe, welche Verpackungen über haushaltsübliche Sammelgefäße (bis 1100-Liter-Umleerbehälter) entsorgen.
  • Lizenzierungspflichtig ist derjenige, der mit Ware befüllte Verkaufsver-packungen erstmals im Geltungsbereich der VerpackV in Verkehr bringt 
    (Erst-Inverkehrbringer). Die Übertragung dieser Verpflichtung auf den
    vorgelagerten Hersteller von Verpackungen ist laut Gesetz ausgeschlossen (Ausnahme Serviceverpackungen). Ebenfalls ausgeschlossen ist die Übertragung der Verpflichtung auf die nachgelagerten Handelsunternehmen (Ausnahme Eigenmarken des Handels).
  • Die Kennzeichnung lizenzierter Verpackungen entfällt. Ein entsprechender Aufdruck ist ab 1.1.2009 nicht mehr erforderlich.
  • Verstöße gegen die Verpackungsverordnung werden ab dem 1.1.2009 kontrolliert und gegebenenfalls mit einem Bußgeld bestraft.

Nachfolgend noch einige hilfreiche Links:


Die Internetseite der IHK bietet noch weitere Details sowie Fragen und Antworten
zu diesem Thema.
www.ihk-ve-register.de    

Nachfolgend eine Liste der IHK über mögliche Lizenzpartner des dualen Systems.
www.ihk-ve-register.de/inhalt/duale_systeme/index.jsp

Auch auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall können
Sie weitere Informationen sammeln.
www.laga-online.de


Die vorstehenden Angaben haben wir stichpunktartik zu Ihrer Information
zusammengefasst. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir jedoch keine Gewähr
für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen können.











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